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Nun lehnte das Gericht aber unseren Antrag ab – weil FragDenStaat.de nicht auf Papier gedruckt werde.

Auf die #Pressefreiheit könnten sich nur Journalist:innen berufen, “die für Medien in Form von Druckerzeugnissen, mit anderen Worten für Presseorgane, tätig sind”.

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"zumal ein Presseausweis der vom Antragsteller ausgestellten Art nicht nur Journalisten, die für Medien in Form von Druckerzeugnissen, mit anderen Worten für Pressorgane, tätig sind, sondern allen hauptberuflich tätigen Journalisten ausgestellt werden kann"


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